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Rechtliches Liesel
Baumgart Hafenstraße
26 D-25709
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Liesel Baumgart Als
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denen das Risiko zu groß ist, verlassen bitte mein Angebot. Haftungsausschluss Diese
Website gibt die Erkenntnisse von Dr. Edward Bach wieder. Sie
dient ausschließlich der Information, nicht dem Verkauf von
Bachblüten-Essenzen. Die
Angaben beruhen auf langjähriger Erfahrung im privaten Umfeld. Sie wurden
sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen und Gewissen aufgezeichnet. Eine
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§ Rechtliche Hinweise: Aus
rechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass Blütenessenzen nicht den Gang
zum Arzt bzw. Tierarzt ersetzen (auch wenn Dr. Bach seine Therapie für
optimal hielt). Diagnosen
gesundheitlicher oder psychischer Probleme sollten zur Absicherung durch
Ärzte oder andere Experten gestellt werden. Personen, die sich in
therapeutischer Behandlung befinden, die Medikamente einnehmen, akute
Krankheitszeichen oder behandlungswürdige psychische Symptome aufweisen und
die Bachblüten-Therapie anwenden möchten, wird empfohlen, sich an einen
kompetenten Behandler zu wenden. Eigenverantwortung Dr.
Bach hatte den Herzenswunsch, eine Therapie zu entwickeln, die besser wirken
kann als die Schulmedizin und die von jedem erlernbar ist, auch ohne
medizinische Ausbildung. Es
hat sich gezeigt: Das sichere Erkennen von negativen Gemütszuständen und
Verhaltensmustern erfordert fundiertes Wissen über die Blütenessenzen. Jede
negative Persönlichkeit ist anders und braucht individuelle Bachblüten, die
nicht immer leicht dem Verhalten zuzuordnen sind, zumal es einige Parallelen
und Überschneidungen gibt (z. B. mehrere Formen von Angst). Auf
keinen Fall sollte eine Krankheit verschleppt werden, indem man sich mit der
laienhaften Anwendung der Bachblüten zu lange Zeit lässt. Möglicherweise
werden äußere Auslöser übersehen oder die falschen Blütenessenzen gewählt,
die dann nicht wie gewünscht wirken können. Wenn bei einer Selbstbehandlung
eine schnelle Besserung nicht eintritt, gehört die Erkrankung in die Hände
eines kompetenten Behandlers. Hat sich das Wesen einer Person bzw. eines
Tieres plötzlich drastisch verändert, ist unbedingt ärztliche Behandlung
anzuraten; denn schlimmstenfalls steckt eine Erkrankung in der Gehirnregion
dahinter, die die Gefühle regelt. Auch
wenn die Bachblüten-Therapie gute Schmerzmittel hat, ist es oft nicht
richtig, nur die Schmerzen zu behandeln und Symptome zu überdecken. Man muss
dem Auslöser auf den Grund gehen, damit nicht alles noch schlimmer wird. Manchmal
sind Bachblüten nur ergänzend angezeigt, z. B. bei einer notwendigen
chirurgischen Maßnahme oder bei äußeren Einflüssen wie Ernährungsfehlern,
Parasiten usw. Bei
der Behandlung von Tieren ist es möglich, dass der Tierhalter das Verhalten
des Tieres falsch einschätzt und unzutreffende Essenzen verabreicht, die
nicht wirken können. Bei psychisch auffälligen oder kranken Tieren sollte ein
Tierarzt, ein gut ausgebildeter Tierheilpraktiker bzw. ein Tiertrainer die
Diagnose stellen (manchmal ist der Halter das Problem), insbesondere bei
unklaren oder heftigen Beschwerden. Bachblüten
gelten nach Urteilen des Hamburger Oberlandesgerichts (Az.: 3 U 235/06) und
des Landgerichts (Az.: 312 O 315/06) nicht mehr als Arzneimittel, sondern
„mangels hinreichend nachweisbarer pharmakologischer Wirkung“ als
Lebensmittel (wegen des enthaltenen Alkohols: „Spirituosen“) bzw. als
Kosmetika (in Form von Salben usw.). Durch Beseitigung psychischer
Disharmonien, die eine körperliche Auswirkung haben können (wie aktuelle
Forschungen an Darmbakterien zeigen), dienen Bachblüten der Gesundheit und
gelten damit als „apothekenübliche Waren“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.
Juli 2014, Az. I ZR 221/12). Dr.
Bach wäre über die Einstufung als Lebensmittel entsetzt gewesen, war es doch
sein Lebenswerk, wirksame Arzneien zur Verfügung zu stellen. Diese Einstufung
hat unseriösen Anbietern Tür und Tor geöffnet und dem Ruf der
Bachblüten-Therapie sehr geschadet. Verkaufen
oder verschenken durfte man lange Zeit außerhalb der eigenen Familie weder
Bachblüten-Originalfläschchen noch -Mischungen. Der Verkauf war nur Apotheken
und Tierärzten mit Apothekenzulassung gestattet. Das ist vorbei. Vor allem
Nachahmer-Produkte findet man nun auch in Drogerien und in Webshops. Die
Originalessenzen der Firma Nelsons werden überwiegend in Apotheken bzw.
Versandapotheken verkauft. Das Original Es
gibt zahlreiche Nachahmer-Produkte. Von ihnen kann man nicht unbedingt die
gleiche Wirkung wie vom Original erwarten. Dadurch kann die
Bachblüten-Therapie leicht in Verruf geraten: „Wirkt ja nicht!“ Dr.
Bach ahnte das bereits im Jahr 1936, als er schrieb: Versuchte Verzerrung ist eine weit größere Waffe
als versuchte Zerstörung. Die Menschheit muss immer eine Wahl haben. Sobald
ein Lehrer sein Werk an die Welt gegeben hat, muss eine verzerrte Version
davon entstehen – die Verzerrung muss emporkommen, damit die Menschen in der
Lage sind, zwischen dem Gold und dem Schund zu wählen. Als
Anwender sollte man sich an das Original halten, Hersteller: Nelsons,
England. Bei
Bachblüten-Essenzen handelt es sich um „nicht verschreibungspflichtige und
zugleich registrierte homöopathische Humanarzneimittel“ (sie liegen in einer
D5-Potenz vor). Die
Behandlung von Familienmitgliedern und eigenen Haustieren mit Bachblüten ist
in Deutschland für jeden möglich. Heilpraktiker
und Tierheilpraktiker, die Bachblüten verkaufen möchten, sollten sich an die
aktuelle Fassung des Heilpraktikergesetzes halten. Bei der Behandlung von
Schlachttieren ist das Arzneimittelgesetz zu beachten (Zulassung als
Arzneimittel/Bachblüten als „Lebensmittel und Kosmetika“). Das gilt auch für
Pferde, sofern sie in ihrem Pass als Schlachttiere gekennzeichnet sind. Da
die Blütenessenzen keinerlei Wirkstoffe im herkömmlichen Sinn beinhalten (die
Wirkung beruht auf Frequenzen), bleibt es letzten Endes jedem Tierhalter
überlassen, was er verantworten kann und möchte. Die
umfangreiche aktuelle Rechtslage kann an dieser Stelle nicht stets aktuell
wiedergegeben werden. Es gibt immer wieder neue Gerichtsbeschlüsse, die
manches Mal übertrieben wirken (z. B. auf Heilpraktiker-Webseiten verbotene
„Werbeaussagen“, die nichts anderes sind als die Erkenntnisse von Dr. Bach).
Solche Urteile sollten jedoch im Zweifelsfall gesucht und als maßgeblich
herangezogen werden, damit sich niemand strafbar macht. Bundesverfassungsgericht
10.11.2022 |
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