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Liesel Baumgart

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Haftungsausschluss

Diese Website gibt die Erkenntnisse von Dr. Edward Bach wieder.

Sie dient ausschließlich der Information, nicht dem Verkauf von Bachblüten-Essenzen.

Die Angaben beruhen auf langjähriger Erfahrung im privaten Umfeld. Sie wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen und Gewissen aufgezeichnet.

Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann nicht übernommen werden.

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Alle Fallbeispiele

beruhen auf wahren Begebenheiten.

Darin enthaltene Namen wurden zum Schutz der Persönlichkeit geändert.

 

Das Bildmaterial

stammt überwiegend aus lizenzfreien Quellen. Teilweise wurde es aus dem Bekanntenkreis zur Verfügung gestellt. Wir bitten deshalb darum, Fotos nicht anderweitig zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ Rechtliche Hinweise:

 

Gang zum Arzt, Tierarzt

Aus rechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass Blütenessenzen nicht den Gang zum Arzt bzw. Tierarzt ersetzen (auch wenn Dr. Bach seine Therapie für optimal hielt).

Diagnosen gesundheitlicher oder psychischer Probleme sollten zur Absicherung durch Ärzte oder andere Experten gestellt werden. Personen, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, die Medikamente einnehmen, akute Krankheitszeichen oder behandlungswürdige psychische Symptome aufweisen und die Bachblüten-Therapie anwenden möchten, wird empfohlen, sich an einen kompetenten Behandler zu wenden.

 

Eigenverantwortung

Dr. Bach hatte den Herzenswunsch, eine Therapie zu entwickeln, die besser wirken kann als die Schulmedizin und die von jedem erlernbar ist, auch ohne medizinische Ausbildung.

Es hat sich gezeigt: Das sichere Erkennen von negativen Gemütszuständen und Verhaltensmustern erfordert fundiertes Wissen über die Blütenessenzen. Jede negative Persönlichkeit ist anders und braucht individuelle Bachblüten, die nicht immer leicht dem Verhalten zuzuordnen sind, zumal es einige Parallelen und Überschneidungen gibt (z. B. mehrere Formen von Angst).

Auf keinen Fall sollte eine Krankheit verschleppt werden, indem man sich mit der laienhaften Anwendung der Bachblüten zu lange Zeit lässt. Möglicherweise werden äußere Auslöser übersehen oder die falschen Blütenessenzen gewählt, die dann nicht wie gewünscht wirken können. Wenn bei einer Selbstbehandlung eine schnelle Besserung nicht eintritt, gehört die Erkrankung in die Hände eines kompetenten Behandlers. Hat sich das Wesen einer Person bzw. eines Tieres plötzlich drastisch verändert, ist unbedingt ärztliche Behandlung anzuraten; denn schlimmstenfalls steckt eine Erkrankung in der Gehirnregion dahinter, die die Gefühle regelt.

Auch wenn die Bachblüten-Therapie gute Schmerzmittel hat, ist es oft nicht richtig, nur die Schmerzen zu behandeln und Symptome zu überdecken. Man muss dem Auslöser auf den Grund gehen, damit nicht alles noch schlimmer wird.

Manchmal sind Bachblüten nur ergänzend angezeigt, z. B. bei einer notwendigen chirurgischen Maßnahme oder bei äußeren Einflüssen wie Ernährungsfehlern, Parasiten usw.

Bei der Behandlung von Tieren ist es möglich, dass der Tierhalter das Verhalten des Tieres falsch einschätzt und unzutreffende Essenzen verabreicht, die nicht wirken können. Bei psychisch auffälligen oder kranken Tieren sollte ein Tierarzt, ein gut ausgebildeter Tierheilpraktiker bzw. ein Tiertrainer die Diagnose stellen (manchmal ist der Halter das Problem), insbesondere bei unklaren oder heftigen Beschwerden.

 

 

Wo bekommt man Bachblüten?

Bachblüten gelten nach Urteilen des Hamburger Oberlandesgerichts (Az.: 3 U 235/06) und des Landgerichts (Az.: 312 O 315/06) nicht mehr als Arzneimittel, sondern „mangels hinreichend nachweisbarer pharmakologischer Wirkung“ als Lebensmittel (wegen des enthaltenen Alkohols: „Spirituosen“) bzw. als Kosmetika (in Form von Salben usw.). Durch Beseitigung psychischer Disharmonien, die eine körperliche Auswirkung haben können (wie aktuelle Forschungen an Darmbakterien zeigen), dienen Bachblüten der Gesundheit und gelten damit als „apothekenübliche Waren“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juli 2014, Az. I ZR 221/12).

Dr. Bach wäre über die Einstufung als Lebensmittel entsetzt gewesen, war es doch sein Lebenswerk, wirksame Arzneien zur Verfügung zu stellen. Diese Einstufung hat unseriösen Anbietern Tür und Tor geöffnet und dem Ruf der Bachblüten-Therapie sehr geschadet.

Verkaufen oder verschenken durfte man lange Zeit außerhalb der eigenen Familie weder Bachblüten-Originalfläschchen noch -Mischungen. Der Verkauf war nur Apotheken und Tierärzten mit Apothekenzulassung gestattet. Das ist vorbei. Vor allem Nachahmer-Produkte findet man nun auch in Drogerien und in Webshops. Die Originalessenzen der Firma Nelsons werden überwiegend in Apotheken bzw. Versandapotheken verkauft.

 

Das Original

Es gibt zahlreiche Nachahmer-Produkte. Von ihnen kann man nicht unbedingt die gleiche Wirkung wie vom Original erwarten. Dadurch kann die Bachblüten-Therapie leicht in Verruf geraten: „Wirkt ja nicht!“

Dr. Bach ahnte das bereits im Jahr 1936, als er schrieb:

Versuchte Verzerrung ist eine weit größere Waffe als versuchte Zerstörung. Die Menschheit muss immer eine Wahl haben. Sobald ein Lehrer sein Werk an die Welt gegeben hat, muss eine verzerrte Version davon entstehen – die Verzerrung muss emporkommen, damit die Menschen in der Lage sind, zwischen dem Gold und dem Schund zu wählen.

Als Anwender sollte man sich an das Original halten, Hersteller: Nelsons, England.

 

 

Wer darf behandeln?

Bei Bachblüten-Essenzen handelt es sich um „nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte homöopathische Humanarzneimittel“ (sie liegen in einer D5-Potenz vor).

Die Behandlung von Familienmitgliedern und eigenen Haustieren mit Bachblüten ist in Deutschland für jeden möglich.

Heilpraktiker und Tierheilpraktiker, die Bachblüten verkaufen möchten, sollten sich an die aktuelle Fassung des Heilpraktikergesetzes halten. Bei der Behandlung von Schlachttieren ist das Arzneimittelgesetz zu beachten (Zulassung als Arzneimittel/Bachblüten als „Lebensmittel und Kosmetika“). Das gilt auch für Pferde, sofern sie in ihrem Pass als Schlachttiere gekennzeichnet sind. Da die Blütenessenzen keinerlei Wirkstoffe im herkömmlichen Sinn beinhalten (die Wirkung beruht auf Frequenzen), bleibt es letzten Endes jedem Tierhalter überlassen, was er verantworten kann und möchte.

 

 

 

Die umfangreiche aktuelle Rechtslage kann an dieser Stelle nicht stets aktuell wiedergegeben werden. Es gibt immer wieder neue Gerichtsbeschlüsse, die manches Mal übertrieben wirken (z. B. auf Heilpraktiker-Webseiten verbotene „Werbeaussagen“, die nichts anderes sind als die Erkenntnisse von Dr. Bach). Solche Urteile sollten jedoch im Zweifelsfall gesucht und als maßgeblich herangezogen werden, damit sich niemand strafbar macht.

 

Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht 10.11.2022

 

 

 

 

 

 

 

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